Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Wichtige Informationen
- Nicole Blümel
- 5. Apr. 2024
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 8. März
Die Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gehören zu den wichtigen, aber häufig vernachlässigten Aspekten der persönlichen Vorsorgeplanung. Sie ermöglichen es uns, Kontrolle über unsere Zukunft zu behalten, selbst in Zeiten, in denen wir selbst nicht mehr handeln oder kommunizieren können.
Die Vorsorgevollmacht erlaubt es einer von uns ausgewählten Vertrauensperson, in unserem Namen Entscheidungen zu treffen, falls wir dazu nicht mehr fähig sind. Die Patientenverfügung hingegen legt unsere Wünsche bezüglich medizinischer Behandlung fest, sollte der Punkt kommen, an dem wir unsere Präferenzen nicht mehr selbst äußern können. Beide Dokumente sind fundamentale Säulen einer umfassenden Vorsorge, die uns
und unsere Liebsten absichert.
Vorsorgevollmacht: Ein Akt der Fürsorge und Selbstbestimmung
Die Vorsorgevollmacht ist ein starkes Instrument der persönlichen Vorsorge, das es ermöglicht, eine Vertrauensperson mit der Wahrnehmung der eigenen rechtlichen Angelegenheiten zu betrauen, falls man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. In Zeiten von Krankheit, Unfall oder altersbedingtem Nachlassen der geistigen Kräfte kann die bevollmächtigte Person im vorgegebenen Rahmen handeln, ohne dass eine gerichtliche Betreuung notwendig wird. Dies sichert ein hohes Maß an Selbstbestimmung und sollte auf tiefem Vertrauen zu der bevollmächtigten Person basieren.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht erlaubt die vorsorgliche Bevollmächtigung einer Vertrauensperson, die im Notfall die Angelegenheiten des Vollmachtgebers im Rahmen der erteilten Befugnisse regelt. Eine solche Vollmacht ist besonders dann von Bedeutung, wenn die vollmachtgebende Person ihre eigenen rechtlichen Belange nicht mehr selbst regeln kann. Die Erteilung einer wirksamen Vorsorgevollmacht kann die gerichtliche Bestellung eines rechtlichen Betreuers überflüssig machen, vorausgesetzt, die Vollmacht deckt die erforderlichen Aufgabenbereiche ab und die bevollmächtigte Person ist bereit, diese Aufgaben zu übernehmen.
Bedenkenswertes vor der Erteilung
Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht gibt der bevollmächtigten Person potenziell weitreichende Befugnisse. Daher ist uneingeschränktes Vertrauen in die bevollmächtigte Person entscheidend. Sollten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit bestehen, könnte stattdessen eine Betreuungsverfügung in Erwägung gezogen werden, um eine gewünschte Person als rechtlichen Betreuer zu bestimmen.
Vorkehrungen gegen Missbrauch
Um Missbrauch vorzubeugen, empfiehlt es sich, die Vorsorgevollmacht gründlich zu überdenken und Schutzmechanismen einzubauen. Dazu gehören beispielsweise die Bevollmächtigung mehrerer Personen für unterschiedliche Aufgaben oder die Festlegung von Rechenschaftspflichten. Bei Verdacht auf Missbrauch kann die Vollmacht jederzeit widerrufen werden, solange die vollmachtgebende Person geschäftsfähig ist. Im Zweifelsfall kann beim Betreuungsgericht die Bestellung eines Kontrollbetreuers angeregt werden.
Aufbewahrung und Registrierung der Vollmachtsurkunde
Die sichere Aufbewahrung der Vollmachtsurkunde ist essenziell, damit sie im Bedarfsfall verfügbar ist. Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie die direkte Übergabe an die bevollmächtigte Person oder die treuhänderische Verwahrung durch eine Vertrauensperson. Zudem kann die Existenz der Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden.
Wann eine Beratung sinnvoll ist
Bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht kann juristischer Beistand in Anspruch genommen werden, besonders bei komplexen Vermögensverhältnissen oder der Bevollmächtigung mehrerer Personen. Betreuungsvereine und örtliche Betreuungsbehörden bieten ebenfalls Unterstützung bei der Formulierung einer Vollmacht an.
Patientenverfügung: Ihr Wille zählt, auch wenn Sie selbst nicht sprechen können
Unabhängig von Ihrem Alter oder Ihrem Gesundheitszustand können Sie unerwartet in eine Situation geraten, in der Sie nicht mehr selbst über eine medizinische Behandlung oder einen ärztlichen Eingriff entscheiden können. Für solche Fälle bietet eine Patientenverfügung Ihnen die Möglichkeit, im Voraus festzulegen, ob und in welcher Form Sie ärztlich behandelt werden möchten.
Was ist eine Patientenverfügung?
In einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, ob Sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen Ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligen oder diese untersagen möchten. Dieses Dokument gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren Willen bezüglich medizinischer Maßnahmen präzise zu dokumentieren, für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen.
Muss Ihre Patientenverfügung beachtet werden?
Ja, Ihre in der Patientenverfügung geäußerten Wünsche sind verbindlich, sofern diese für eine konkrete Lebens- und Behandlungssituation eindeutig festgestellt werden können. Ärztinnen, Ärzte sowie das medizinische und pflegerische Personal sind verpflichtet, diese Anweisungen zu befolgen. Das bedeutet, dass Ihre vorab festgelegten Entscheidungen bezüglich Ihrer medizinischen Behandlung unabhängig vom Schweregrad Ihrer Erkrankung respektiert werden müssen.
Wie erstellen Sie eine Patientenverfügung?
Die Erstellung einer Patientenverfügung erfordert sorgfältige Überlegungen zu Ihren persönlichen Werten und Wünschen bezüglich Ihrer medizinischen Versorgung am Lebensende. Es empfiehlt sich, vorab fachkundigen Rat einzuholen und Ihre Wünsche möglichst präzise zu formulieren. Dabei sollten Sie genau beschreiben, in welchen Situationen Ihre Patientenverfügung gelten soll und welche Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen.
Registrierung Ihrer Patientenverfügung
Für eine zusätzliche Sicherheit können Sie Ihre Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Dies gewährleistet, dass im Bedarfsfall schnell ermittelt werden kann, ob eine Patientenverfügung vorliegt.



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