Pflegegrad 2 und die Leistungen im Jahr 2024 – Was steht Ihnen zu?
- Paul Schonnebeck
- 16. Okt. 2024
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 8. März

Die Pflege eines geliebten Menschen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, besonders wenn man plötzlich mit den verschiedenen Pflegegraden und Leistungen konfrontiert wird. Wenn bei Ihrem Angehörigen Pflegegrad 2 festgestellt wurde, ist es wichtig, die verschiedenen Unterstützungsoptionen zu kennen, die Ihnen zustehen. In diesem Artikel klären wir, welche Ansprüche Pflegebedürftige im Jahr 2024 haben und wie Sie die entsprechenden Leistungen richtig beantragen.
Was bedeutet Pflegegrad 2?
Pflegegrad 2 wird Personen zugesprochen, die eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit haben und regelmäßige Unterstützung im Alltag benötigen. Dies kann alltägliche Aufgaben wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder die Haushaltsführung betreffen. Menschen mit Pflegegrad 2 benötigen zwar keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung, sind aber auf wiederkehrende Hilfe angewiesen.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 2?
Im Jahr 2024 stehen Ihnen bei Pflegegrad 2 verschiedene Leistungen zur Verfügung. Diese können je nach individueller Situation flexibel kombiniert werden.
1. Pflegegeld
Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige oder andere ehrenamtliche Pflegepersonen, die sich um den Pflegebedürftigen kümmern. Im Jahr 2024 beträgt das Pflegegeld für Pflegegrad 2 monatlich 316 Euro.
2. Pflegesachleistungen
Wenn Sie die Pflege durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst organisieren, stehen Ihnen Pflegesachleistungen zu. Diese sind höher als das Pflegegeld und betragen 724 Euro monatlich. Sie können beispielsweise für die Körperpflege, Hilfe beim Anziehen oder für hauswirtschaftliche Tätigkeiten verwendet werden.
3. Kombinationsleistung
Falls Sie sich entscheiden, sowohl auf das Pflegegeld (für Angehörige) als auch auf Pflegesachleistungen (für einen Pflegedienst) zurückzugreifen, können Sie die sogenannte Kombinationsleistung nutzen. Dabei wird das Pflegegeld anteilig gezahlt, abhängig davon, wie viel der Pflegesachleistungen Sie in Anspruch nehmen.
4. Entlastungsbetrag
Jeder Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 hat Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro. Dieser kann für zusätzliche Unterstützung im Alltag verwendet werden, z. B. für eine Alltagsbegleitung oder zur Entlastung von pflegenden Angehörigen.
5. Verhinderungspflege
Wenn die Hauptpflegeperson, zum Beispiel ein Familienmitglied, eine Auszeit benötigt, übernimmt die Verhinderungspflege die Kosten für eine Ersatzpflege. Im Jahr 2024 stehen Ihnen hierfür bis zu 1.612 Euro pro Jahr zur Verfügung, wenn die Pflegeperson mindestens sechs Monate gepflegt hat.
6. Kurzzeitpflege
Sollte eine vorübergehende Pflege im Pflegeheim nötig sein, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, können Sie die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Dafür werden bis zu 1.774 Euro pro Jahr bereitgestellt.
7. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Wenn der Pflegebedürftige zuhause gepflegt wird, kann es notwendig sein, das Wohnumfeld anzupassen – zum Beispiel durch den Einbau eines Treppenlifts oder die Anpassung des Badezimmers. Hierfür können bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme beantragt werden.
Weitere Leistungen bei Pflegegrad 2
Neben den genannten Leistungen gibt es noch weitere Möglichkeiten der Unterstützung, wie etwa die Teilnahme an Tages- und Nachtpflege, wenn eine Betreuung tagsüber oder nachts erforderlich ist. Außerdem können pflegende Angehörige an kostenlosen Pflegekursen teilnehmen, um zu lernen, wie sie die Pflege optimal durchführen können.
So beantragen Sie die Leistungen
Um die Leistungen zu erhalten, muss der Pflegegrad offiziell durch den Medizinischen Dienst festgestellt worden sein. Sobald der Pflegegrad 2 zuerkannt wurde, können Sie die jeweiligen Leistungen bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Es lohnt sich, frühzeitig Kontakt mit der Pflegekasse aufzunehmen und sich umfassend beraten zu lassen.
Fazit
Pflegegrad 2 bietet eine Vielzahl an Unterstützungsmöglichkeiten, die sowohl finanzieller Natur als auch praktisch im Alltag sind. Im Jahr 2024 können Sie von einer Vielzahl an Leistungen profitieren – von Pflegegeld über Pflegesachleistungen bis hin zu Entlastungs- und Verhinderungspflege. Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre Ansprüche und nutzen Sie die Leistungen, um die Pflege Ihrer Liebsten bestmöglich zu organisieren.
Brauchen Sie Unterstützung bei der Pflege zuhause?
Unser Team bei 24hours.care steht Ihnen jederzeit zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, die bestmögliche Pflege für Ihre Angehörigen zu finden.
Autor: Paul Schonnebeck, Gesundheits- und Krankenpfleger



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